Land und Eisenbahnunternehmen erstatten auch naldo-Zeitkartenkunden einen Monatsbeitrag - Erstattungen für Pendler auf Neckar-Alb-Bahn, Ermstalbahn und Zollern-Alb-Bahn/Donaubahn möglich
"Wir freuen uns sehr, dass das Verkehrsministerium Baden-Württemberg und die Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugpendlern im ganzen Land für die mangelhafte Qualität im vergangenen Jahr eine Rückzahlung eines Monatsbeitrags anbieten. Dieses tolle Angebot gilt auch für unsere naldo-Kunden", sagte naldo-Geschäftsführer Dieter Pfeffer am Mittwoch (17. Juni 2020) in Hechingen. Seit heute sei auf www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung/ ein entsprechendes Formular freigeschalten, mit dem Bahnnutzer einen Online-Antrag auf Erstattung stellen könnten. Eine Rückzahlung würden Fahrgäste erhalten, die zwischen Juli 2019 und Januar 2020 auf bestimmten Zugstrecken besonders stark beeinträchtigt waren. Im Verbundgebiet des naldo seien dies Neckar-Alb-Bahn (KBS 760, Tübingen - Stuttgart), Ermstalbahn (KBS 763, Metzingen - Bad Urach) und Zollern-Ab-Bahn/Donaubahn (KBS 766/755) für das Teilstück Sigmaringen - Aulendorf. "Gerne hätten wir auch für weitere Zugstrecken im naldo, namentlich auf Ammertalbahn, Kulturbahn und Zollern-Alb-Bahn im Abschnitt Sigmaringen - Tübingen, Entschädigungsregelungen für unsere Kunden begrüßt. Denn auch dort hat es im zweiten Halbjahr 2019 deutliche Qualitätsmängel gegeben. Diesem Wunsch hat das Land jedoch nicht entsprochen", so Pfeffer.
Erstattungsberechtigt sind Inhaber von Monats-, Jahreskarten und Abonnements, auch Schüler, Auszubildende und Studierende sowie Senioren und Reisende mit einer Schwerbehinderung im Besitz einer Wertmarke, die auf einer der genannten Strecken unterwegs waren und zwischen Juli 2019 und Januar 2020 einen Fahrausweis besaßen. Bei Monatsfahrkarten im Barverkauf gibt es nur eine Erstattung, wenn zwei oder mehr Monatstickets vorgelegt werden können. Neben dem Online-Antrag auf www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung sind entsprechende Nachweise (Fahrkarten und Bankauszüge) hochzuladen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August 2020 gestellt werden. Für Fragen aller Art gibt es einen Kundenservice (montags bis freitags, 8 - 19 Uhr) unter Telefon 0711/761 600 40 und E-Mail entschaedigung@bwegt.de
"Wir begrüßen es sehr, dass es dem Ministerium und den Eisenbahnunternehmen gelungen ist, in den letzten Monaten eine unbürokratische Entschädigung auf den Weg zu bringen", führte Pfeffer aus. naldo werde in den kommenden Wochen alle betroffenen Abokunden direkt anschreiben. "Wir bedanken uns bei all unseren Kunden, die trotz der schlechten Leistungen im regionalen Bahnverkehr dem Verbund die Treue gehalten haben und würden uns freuen, wenn sie das Entschädigungsangebot nutzen würden."