Tarifbestimmungen/Beförderungsbedingungen [pdf, 4,3 MB]
- gültig ab 01.01.2021 -
Gerne schicken wir Ihnen die Tarif-Bestimmungen/ Beförderungsbedingungen im praktischen DINA5-Heft gegen eine Schutzgebühr von 1,50 Euro zu. Einfach eine mail an verkehrsverbund@naldo.de schicken!
Kombitickets
naldo bietet inzwischen mit mehreren Veranstaltern Kombitickets an: Kombitickets.
Bis zu vier Kinder unter sechs Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson kostenlos (als Aufsichtsperson gelten mindestens schulpflichtige Kinder). Ab sechs Jahre gibt´s den Kindertarif, ab 15 Jahren gilt der Erwachsenen-Preis.
Es handelt sich um eine persönliche Fahrkarte (netzweit gültig) für das Kind für die Fahrt vom Wohnort zum Kindergarten: Kindergartenkind-Monatskarte
Wer einen entsprechenden Ausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke mit sich führt, fährt verbundweit kostenlos, genauso wie eine im Ausweis eingetragene Begleitperson. Weitere Informationen erteilen die Landratsämter.
Bei einzelnen Fahrten müssen Erwachsene für die Benutzung der 1. Klasse zusätzlich je Fahrt und Person einen Einzelfahrschein Kind lösen. Für Zeitkarten gibt's pauschale Zuschläge: Monatskarte/9-Uhr-Monatskarte 31,10 Euro, naldo-Jahres-Abo mit monatlicher Abbuchung, 9-Uhr-Jahres-Abo, Eltern-Spar-Karte und Senioren-Abo 24,60 Euro bzw. 283,20 Euro beim Jahres-Abo mit jährlicher Abbuchung.
Handgepäck, Rollstühle, Kinderwagen und kleine Tiere in Behältnissen können kostenlos mitgenommen werden. Für sperrige Sachen löst man einfach einen Einzelfahrschein Kind. Die Bestimmungen für Fahrräder und Hunde finden Sie hier.
Gelten bei Ablauf immer bis zum ersten Werktag 12 Uhr, des nächsten Monats - Samstage zählen nicht als Werktage
Bitte beachten Sie, dass bei Anmeldeverkehren teilweise gesonderte Regelungen gelten. Diese sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erfahren.
Der naldo-Tarif gilt nicht im Intercity (IC), der unter der Woche von Tübingen nach Düsseldorf verkehrt.
BahnCard im naldo
Für Fahrten innerhalb des naldo werden die BahnCard 25 und BahnCard 50 nicht anerkannt. Ob sie bei verbundübergreifenden Fahrten auf Buslinien der Bahntöchter (z.B. RAB, SBG, RVS und RBS) gelten, ist direkt beim jeweiligen Unternehmen zu erfragen.
Die BahnCard 100 gilt auf sämtlichen Bahnstrecken im naldo. Zudem dürfen alle Verbund-Verkehrsmittel zu beliebig häufigen Fahrten im Gebiet der Stadt Reutlingen (= Gemarkung Stadt Reutlingen einschl. aller Teilorte und des Industriegebietes Mark West) sowie im Gebiet des Stadttarifs Tübingen (PS 11) genutzt werden. Auf allen anderen Buslinien innerhalb des naldo gilt die BahnCard 100 nicht. Ob sie bei verbundübergreifenden Fahrten auf Buslinien der Bahntöchter (z.B. RAB, SBG, RVS und RBS) gilt, ist direkt beim jeweiligen Unternehmen zu erfragen. Mit der BahnCard 100 ist keine Kombination mit Anschlussfahrscheinen von naldo möglich, zudem finden Mitnahmeregelungen der Deutschen Bahn in den Gebieten der Stadt Reutlingen und des Stadttarifs Tübingen keine Anwendung.
In Reutlingen gilt das Cityticket der Deutschen Bahn. Dies bedeutet, dass Fernverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn, welche als Startbahnhof den Aufdruck "Reutlingen Hbf. + City" haben, zur Nutzung sämtlicher Busse im Stadtgebiet Reutlingen für die einfache Fahrt zum Reutlinger Hauptbahnhof berechtigen. Wenn dagegen das Fahrtziel mit dem Aufdruck "Reutlingen Hbf. + City" versehen ist, dürfen sämtliche Busse im Stadtgebiet Reutlingen für die Weiterfahrt (einfache Fahrt) bis zum (End-)Ziel genutzt werden.
Das Stadtgebiet Reutlingen umfasst: Reutlingen und alle Teilorte (Altenburg, Betzingen, Bronnweiler, Degerschlacht, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen und Sondelfingen) sowie die Industriegebiete Mahden und Mark West. Es umfasst jedoch NICHT: Eningen, Pfullingen, Pliezhausen (einschl. Teilorte), Walddorfhäslach und Wannweil. Übersichtsplan [pdf]
Diese Regelungen gelten entsprechend auch für folgende Aufdrucke bei Fernverkehrskarten der Deutschen Bahn: "Reutlingen-Betzingen + City", "Reutlingen-Sondelfingen + City" und "Reutlingen West + City".
In Tübingen gilt das Cityticket der Deutschen Bahn. Dies bedeutet, dass Fernverkehrsfahrkarten der Deutschen Bahn, welche als Startbahnhof den Aufdruck "Tübingen Hbf + City" haben, zur Nutzung sämtlicher Busse im Stadtgebiet Tübingen für die einfache Fahrt zum Tübinger Hauptbahnhof berechtigen. Wenn dagegen das Fahrtziel mit dem Aufdruck "Tübingen Hbf. + City" versehen ist, dürfen sämtliche Busse im Stadtgebiet Tübingen für die Weiterfahrt (einfache Fahrt) bis zum (End-)Ziel genutzt werden.
Das Stadtgebiet Tübingen umfasst: Tübingen und alle Teilorte (Bebenhausen, Bühl, Derendingen, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Lustnau, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim). Es umfasst jedoch NICHT: Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Kirchentellinsfurt (einschl. Teilorte), Pfäffingen sowie die Industriegebiete Mahden und Mark West. Übersichtsplan [pdf].
Diese Regelungen gelten entsprechend auch für folgende Aufdrucke bei Fernverkehrskarten der Deutschen Bahn: "Tübingen-Derendingen + City", "Tübingen-Lustnau + City", "Tübingen-West + City", "Unterjesingen Mitte + City" und "Unterjesingen Sandäcker + City".
naldo-Kunden, die über eine bis zur Verbundgrenze gültige Zeitkarte verfügen, erhalten einen sogenannten "Anschlussfahrschein zur Weiterfahrt" des bwtarifs zu Zielen außerhalb des naldo. mehr Infos
Mit dem Schüler-Ferien-Ticket können Vollzeitschüler bis 22 Jahre in den Sommerferien mit Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Nahverkehrszügen und Bodensee-Schifffahrt ganz Baden-Württemberg erleben. Das Schülerferienticket wird im gesamten naldo in allen Bussen und Bahnen (einschl. Stadtverkehre, nicht im Anmeldeverkehr) anerkannt. Studenten und Auszubildende können das Ticket leider nicht erwerben. Im Anrufsammeltaxi wird das Schülerferienticket leider nicht anerkannt. Weitere Infos unter www.schueler-ferien-ticket.de