Höchsttarif-Richtlinie
Gemeinsame Richtlinie der Landkreise Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis
über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) als Höchsttarif.
Die Anlagen zur Höchsttarif-Richtlinie können bei Bedarf bei naldo (verkehrsverbund@naldo.de) angefordert werden.
Veröffentlichung gem. VO (EG) Nr. 1370/2007
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Mit Hilfe einer EU-weiten Verordnung, die im Jahr 2011 auf den Weg gebracht wurde, ist es gelungen, einheitliche Standards im Bereich der Sicherung und Durchführung von Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr festzulegen. Diese Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011) ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Verordnung die Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km). Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch im Busverkehr im naldo. Zu den im Busverkehr des naldo relevanten Regelungen zählen folgende:
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