Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite

Der Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) ist bestrebt, seine Webseite, seine Ticketshops sowie die naldo-App in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für 

  • die Webseite des Verkehrsverbundes naldo, erreichbar unter www.naldo.de,
  • die Webshops abos.naldo.de und studis.naldo.de sowie für
  • die naldo Bus&Bahn-App, erreichbar unter
    • Google Play Store
    • Apple App Store

Diese Erklärung gilt nicht für auf diesen Seiten/in der App verlinkte Dienste.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung (Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Juni 2022. 

Zusätzlich wurde Anfang 2024 die Assistenz-Software "Eye-Able" in die Webseite und in die Webshops integriert. Das Werkzeug bietet zum einen Nutzern umfassende Möglichkeiten das Aussehen von www.naldo.de an ihre Bedürfnisse anzupassen. So können zum Beispiel Kontraste verändert, die Schriftgröße angepasst oder Bilder ausgeblendet werden. Seit Frühjahr 2025 enthält Eye-Able auch eine Übersetzungsfunktion in fünf Sprachen. 

Zudem werden seit Januar 2025 mit der Prüfsoftware „Eye-Able Audit“ sowohl Webseite als auch Webshops auf die Standards der WCAG-Richtlinie in der Version 2.1 geprüft und die gemeldeten Fehler bearbeitet. Ziel ist es durch  technische Optimierungen zu erreichen, dass die Webseite und Web-Shops medial barrierefrei sein werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Webseite ist seit Frühjahr 2025 vollumfänglich per Maus bedienbar, nicht jedoch die Webshops.
  • Nicht alle Dokumente auf der Webseite sind UA-konform.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten:
    In vielen Fällen sind die PDF-Dateien nicht barrierefrei. Die Inhalte können nur schwer barrierefrei umgesetzt werden, weswegen dies eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG wäre. Eine Überarbeitung und Optimierung der PDF-Daten wurde stufenweise in 2025 bis Frühjahr 2026 umgesetzt.

3. Erstellung dieser Erklärung zu Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 11. Juli 2026 überprüft. Die Erklärung für die Webshops wurde erstmalig am 21. Juli 2025 erstellt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen/2. Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die naldo Bus&Bahn-App ist medial barrierefrei. Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

verkehrsverbund@remove-this.naldo.de (E-Mail an die Verbundgeschäftsstelle)

Anne Lohmüller
Verkehrsverbund naldo
Schlossplatz 1
72379 Hechingen
Telefon 07471/930196-13
anne.lohmueller@remove-this.naldo.de

Um zu gewährleisten, dass die Webseite, Webshops und die naldo-App den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrsverbund naldo wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123-39375
schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.