Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH arbeitet daran, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.naldo.de und nicht für verlinkte Dienste.

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Juni 2022. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Webseite ist nicht vollumfänglich per Maus bedienbar.
  • Nicht alle Dokumente sind UA-konform.

Wir arbeiten an den notwendigen Schritten, die Informationen unserer Webseite in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind seit 31.08.2023 veröffentlicht.
  • Eine Vorlesefunktion wird angeboten.

Diese Erklärung wurde erstmalig am 29.09.2021 erstellt und zuletzt am 05.03.2025 aktualisiert.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.

verkehrsverbund@remove-this.naldo.de (E-Mail an die Verbundgeschäftsstelle)

Anne Lohmüller
Verkehrsverbund naldo
Schlossplatz 1
72379 Hechingen
Telefon 07471/930196-13
anne.lohmueller@remove-this.naldo.de

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrsverbund naldo wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Verkehrsverbund naldo nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-0
Fax: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.