Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) ist bestrebt, seine Webseite, seine Ticketshops sowie die naldo-App in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für 

  • die Webseite des Verkehrsverbundes naldo, erreichbar unter www.naldo.de,
  • die Webshops abos.naldo.de und studis.naldo.de sowie für
  • die naldo-App, erreichbar unter
    • Google Play Store
    • Apple App Store

Diese Erklärung gilt nicht für auf diesen Seiten/in der App verlinkten Dienste.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung (Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Juni 2022. 

Zusätzlich wurde Anfang 2024 die Assistenz-Software "Eye-Able" in die Webseite und in die Webshops integriert. Das Werkzeug bietet zum einen Nutzern umfassende Möglichkeiten das Aussehen von www.naldo.de an ihre Bedürfnisse anzupassen. So können zum Beispiel Kontraste verändert, die Schriftgröße angepasst oder Bilder ausgeblendet werden. Seit Frühjahr 2025 enthält Eye-Able auch eine Übersetzungsfunktion in fünf Sprachen. 

Zum anderen werden seit Januar 2025 mit der Prüfsoftware „Eye-Able Audit“ sowohl Webseite als auch Webshops auf die Standards der WCAG-Richtlinie in der Version 2.1 geprüft und die gemeldeten Fehler bearbeitet. Ziel ist es bis Ende 2025 technische Optimierungen durchzuführen, sodass die Webseite und Web-Shops dann medial barrierefrei sein werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Webseite ist seit Frühjahr 2025 vollumfänglich per Maus bedienbar, nicht jedoch die Webshops.
  • Nicht alle Dokumente auf der Webseite sind UA-konform.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten:
    In vielen Fällen sind die PDF-Dateien nicht barrierefrei. Die Inhalte können nur schwer barrierefrei umgesetzt werden, weswegen dies eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG wäre. Eine Überarbeitung und Optimierung der PDF-Daten ist stufenweise seit März 2025 im Gange und soll im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein.

3. Erstellung dieser Erklärung zu Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde für die Webseite erstmalig am 29.09.2021 erstellt und zuletzt am 21.07.2025 überprüft. Die Erklärung für die Webshops wurde erstmalig am 21.07.2025 erstellt.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen/2. Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die App ist in weiten Teilen nicht barrierefrei und soll daher in 2026 durch ein medial barrierefreies Nachfolgeprodukt ersetzt werden.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung für die naldo-App wurde erstmalig am 21.07.2025 erstellt.

verkehrsverbund@remove-this.naldo.de (E-Mail an die Verbundgeschäftsstelle)

Anne Lohmüller
Verkehrsverbund naldo
Schlossplatz 1
72379 Hechingen
Telefon 07471/930196-13
anne.lohmueller@remove-this.naldo.de

Um zu gewährleisten, dass die Webseite, Webshops und die naldo-App den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrsverbund naldo wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Verkehrsverbund naldo nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-0
Fax: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.