Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für naldo-Zeitkarten/-Abonnements als Handyticket

1. Allgemeines

(1) Im naldo-Kundenportal unter www.abos.naldo.de kann das Deutschlandticket und Deutschlandticket Tübingen (Jedermann und Jobticket) und die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket online erwerben bzw. bestellt werden. Der Erwerb von diesen Abos sowie die Nutzung der Wohin-Du-Willst-App für das Anzeigen der unter www.abos.naldo.de erworbenen Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Tübingen (Jedermann und Jobticket) erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für naldo-Zeitkarten/-Abonnements als Handyticket“ Durch die Nutzung des naldo-Kundenportal unter www.abos.naldo.de für die Bestellung von Deutschlandtickets und Deutschlandticket Tübingen (Jedermann und Jobticket) und durch die Nutzung der Wohin-Du-Willst-App erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Tübingen (Jedermann und Jobticket) im naldo-Kundenportal unter www.abos.naldo.de, welche nach Bestellung in der Wohin-Du-Willst-App als Handy-Ticket angezeigt werden können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des naldo.

(3) naldo hat die Reutlinger Stadtverkehr GmbH (RSV), Stadtwerke Tübingen GmbH (swt), Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes eG (IGP) und Reisch GmbH Omnibusverkehr (Reisch) beauftragt, das Kundenportal zu betreiben. Der Verkauf von Deutschlandtickets (Jedermann und Jobticket) und die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket erfolgt daher durch die RSV, swt, RAB, IGP oder Reisch. Auch sind diese direkter Ansprechpartner für die Kunden bei allen Fragen rund um den Erwerb von diesen Tickets. Der Verkauf von Deutschlandtickets Tübingen erfolgt ausschließlich durch die swt.

(4) naldo behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

(5) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2. Registrierung

(1) Um das naldo-Kundenportal nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte im naldo-Kundenportal für den Erwerb von Deutschlandticket und Deutschlandticket Tübingen (Jedermann und Jobticket) und die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket registrieren:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bankverbindung) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist die RSV, swt, RAB, IGP oder Reisch berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

3. Bestellung

(1) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Abschluss der Abo-Bestellung auf abos.naldo.de.

(2) Der Vertragsabschluss kommt mit dem entsprechend ausgewählten Abocenter und somit mit der RSV, swt, RAB, IGP oder Reisch zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung der Bestellbestätigung durch das Abocenter an den Kunden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts.

4. Handyticket

(1) Bei der Bestellung des Deutschlandtickets oder Deutschlandticket Tübingen (Jedermann oder Jobticket) mit der Wahl des Ausgabemediums Handyticket, erhält der Kunde einen Abrufcode, mit dem das Ticket in der Wohin-Du-Willst-App angezeigt werden kann.

(2) Die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket werden nicht als Handyticket angeboten.

(3) Für bereits vorhandene Deutschlandtickets oder Deutschlandticket Tübingen (Jedermann oder Jobticket) in Papierform kann im Abo-Kundenportal der Wechsel von Papier- auf Handyticket vorgenommen werden.

(4) Der Abrufcode für die Wohin-Du-Willst-App wird bis 24 Stunden nach der Bestellung bzw. Wechsel des Ausgabemediums an den Kunden per E-Mail versendet.

(5) Das Deutschlandticket wird nach Aktivierung des Abrufcodes in der Wohin-Du-Willst-App automatisch fünf Tage vor Geltungsbeginn angezeigt.

(6) Der Abrufcode kann bei einem Gerätewechsel wiederverwendet werden.

5. Ticketerwerb und Nutzung

(1) Die Bestimmungen zum Ticketerwerb und Nutzung von Deutschlandtickets als Handytickets stehen in den naldo-Tarifbestimmungen insbesondere in der Anlage 4 unter Kapitel 3 und 4 [pdf].

(2) Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Fahrausweis und nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.

6. Zahlverfahren

Der Kunde kann für Bestellungen im naldo-Kundenportal nur das Zahlverfahren über das SEPA-Lastschriftverfahren wählen, welches direkt durch das ausgewählte Abocenter und somit durch die RSV, swt, RAB, IGP oder Reisch erfolgt. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen.

6.1 Einzug

(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren für die Bestellung eines Deutschlandtickets oder Deutschlandtickets Tübingen (Jedermann und Jobticket) oder die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket erfolgt durch das jeweilige Abocenter in der Regel am auf den Kauftag folgenden Monat zum 1. des Monats. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Der getätigte Kauf eines Deutschlandtickets oder Deutschlandtickets Tübingen (Jedermann und Jobticket) oder die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket ist ausschließlich elektronisch über das naldo-Kundenportal und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(2) Der Kunde hat die die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber dem Abocenter vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

6.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei dem SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Der Kunde ermächtigt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Abocenter (RSV, swt, RAB, IGP oder Reisch) Zahlungen von seinem angegebenen Konto eines Geldinstituts mit Sitz im SEPA-Raum mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die vom Abocenter auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im naldo-Web-Shop einzutragen.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Das Abocenter ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Nach der 2. Mahnung geht die Forderung an das Inkassounternehmen.

6.3 Sperrung naldo-Login

(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines naldo-Logins fest, ist er verpflichtet, dies umgehend dem Abocenter mitzuteilen. Das Abocenter sperrt diesen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über das naldo-Kundenportal mit dem Login des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(2) Stellt naldo oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des Zugangs zum naldo-Kundenportal eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

7. Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Die Abocenter übernehmen keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des naldo-Kundenportals ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von den Abocentern bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die Abocentern bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Vertrages im Ganzen unberührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hechingen.