Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für naldo-Zeitkarten/-Abonnements als Handyticket, Chipkarte und Print@Home-Ticket

1. Allgemeines

(1) Im Abo-Kundenportal unter www.abos.naldo.de können das Deutschlandticket (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) sowie das Deutschlandticket JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) online erworben bzw. bestellt werden. Der Erwerb von diesen Abos als Handyticket und als Chipkarte sowie die Nutzung der Wohin-Du-Willst-App für das Anzeigen der unter www.abos.naldo.de erworbenen Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) und Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für naldo-Zeitkarten/-Abonnements als Handyticket und Chipkarte“ Durch die Nutzung des Abo-Kundenportals unter www.abos.naldo.de für die Bestellung von Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), der Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) sowie des Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard)  als Handyticket und Chipkarte und durch die Nutzung der Wohin-Du-Willst-App erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), der Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) sowie von Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) im Abo-Kundenportal unter www.abos.naldo.de, welche nach Bestellung als Chipkarte ausgegeben werden oder in der Wohin-Du-Willst-App als Handyticket angezeigt werden können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des naldo.

(3) naldo hat die Reutlinger Stadtverkehr GmbH (RSV), Stadtwerke Tübingen GmbH (swt), Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) und Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes eG (IGP) beauftragt, das Kundenportal zu betreiben. Der Verkauf von Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket) und der Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) erfolgt daher durch die RSV, swt, RAB und IGP. Der Verkauf von Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler) erfolgt durch RAB und IGP. Der Verkauf von Deutschlandtickets (Tübingen, KreisBonusCard) und Deutschlandtickets JugendBW (Tübingen, KreisBonusCard) erfolgt ausschließlich durch die swt. Die genannten Verkehrsunternehmen sind direkte Ansprechpartner für die Kunden bei allen Fragen rund um den Erwerb von diesen Tickets.

(4) naldo behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

(5) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2. Registrierung

(1) Um das Abo-Kundenportal nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte im naldo-Kundenportal für den Erwerb von Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), der Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) sowie von Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) registrieren:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung mit IBAN

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bankverbindung) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist die RSV, swt, RAB oder IGP berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

3. Bestellung

(1) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Abschluss der Abo-Bestellung auf abos.naldo.de.

(2) Der Vertragsabschluss kommt mit dem entsprechend ausgewählten Abocenter und somit mit der RSV, swt, RAB oder IGP zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bereitstellung des Print@Home-Tickets durch das Abocenter an den Kunden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts.

4. Handyticket

(1) Bei der Bestellung des Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard) oder des Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) mit der Wahl des Ausgabemediums Handyticket, erhält der Kunde einen Abrufcode, mit dem das Ticket in der Wohin-Du-Willst-App angezeigt werden kann.

(2) Die Zusatzoptionen zum Deutschlandticket werden nicht als Handyticket angeboten.

(3) Für bereits vorhandene Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard) oder Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) als Chipkarte kann im Abo-Kundenportal der Wechsel von Chipkarte auf Handyticket vorgenommen werden.

(4) Der Abrufcode für die Wohin-Du-Willst-App wird frühestens fünf Tage vor Abobeginn bzw. bei einer Bestellung weniger als fünf Tage vor Abobeginn oder einem Wechsel des Ausgabemediums spätestens nach 48 Stunden an den Kunden per E-Mail versendet.

(5) Das Deutschlandticket wird nach Aktivierung des Abrufcodes in der Wohin-Du-Willst-App automatisch fünf Tage vor Geltungsbeginn bzw. spätestens nach 48 Stunden angezeigt.

(6) Der Abrufcode kann bei einem Gerätewechsel wiederverwendet werden.

5. Chipkarte

(1) Bei der Bestellung des Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), der Zusatzoptionen (naldo-Plus und Erste Klasse BW) zum Deutschlandticket oder des Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) mit der Wahl des Ausgabemediums Chipkarte, erhält der Kunde eine Chipkarte, auf der als Trägermedium das Deutschlandticket und ggfs. die Zusatzoptionen bzw. das Deutschlandticket JugendBW enthalten ist

(2) Die Chipkarte ist längstens fünf Jahre gültig.

(3) Für bereits vorhandene Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard) oder Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) als Handyticket kann im Abo-Kundenportal der Wechsel von Handyticket auf Chipkarte vorgenommen werden.

6. Print@Home-Tickets

(1) Über den Kundenaccount wird dem Kunden ein Print@Home-Ticket bereitgestellt. Dieses kann ausgedruckt werden und über den Kundenaccount während der Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen werden. Für das Deutschlandticket wird ein persönliches Jahres-Abo Preisstufe 5 (Netz) bereitgestellt, für das Deutschlandticket JugendBW eine naldo-Schülermonatskarte Preisstufe 5 (Netz).

(2) Bei den Print@Home-Tickets wird der Gültigkeitszeitraum, Vor- und Nachname und Geburtsdatum zu Kontrollzwecken auf das Ticket aufgedruckt.

7. Ticketerwerb und Nutzung

(1) Die Bestimmungen zum Ticketerwerb und Nutzung von Deutschlandtickets als Handyticket und Chipkarte stehen in den naldo-Tarifbestimmungen insbesondere in der Anlage 4 unter Kapitel 3 und 4. [pdf]

(2) Print@Home-Tickets werden im Dateiformat PDF bereitgestellt. Für den Download des Print@Home-Tickets ist ein PDF-Reader erforderlich, z.B. der kostenlose Adobe Reader.

(3) Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Fahrausweis und nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.

8. Zahlverfahren

Der Kunde kann für Bestellungen im Abo-Kundenportal nur das Zahlverfahren über das SEPA-Lastschriftverfahren wählen, welches direkt durch das ausgewählte Abocenter und somit durch die RSV, swt, RAB oder IGP erfolgt. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen.

8.1 Einzug

(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren für die Bestellung eines Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), der Zusatzoptionen zum Deutschlandticket (naldo-Plus und Erste Klasse BW) oder des Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) erfolgt durch das jeweilige Abocenter in der Regel am auf den Kauftag folgenden Monat zum 1. des Monats. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Der getätigte Kauf eines Deutschlandtickets (Jedermann, Jobticket, Tübingen und KreisBonusCard), der Zusatzoptionen (naldo-Plus und Erste Klasse BW) zum Deutschlandticket oder des Deutschlandtickets JugendBW (Azubis, FSJler, Tübingen, KreisBonusCard) ist ausschließlich elektronisch über das Abo-Kundenportal und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(2) Der Kunde hat die die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber dem Abocenter vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei dem SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Der Kunde ermächtigt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Abocenter (RSV, swt, RAB, IGP oder Reisch) Zahlungen von seinem angegebenen Konto eines Geldinstituts mit Sitz im SEPA-Raum mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die vom Abocenter auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Abo-Kundenportal einzutragen.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Das Abocenter ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Nach der 2. Mahnung geht die Forderung an das Inkassounternehmen.

8.3 Sperrung naldo-Login

(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines naldo-Logins fest, ist er verpflichtet, dies umgehend dem Abocenter mitzuteilen. Das Abocenter sperrt diesen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über das Abo-Kundenportal mit dem Login des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(2) Stellt naldo oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des Zugangs zum Abo-Kundenportal eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

9. Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Die Abocenter übernehmen keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des Abo-Kundenportals ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von den Abocentern bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die Abocentern bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Vertrages im Ganzen unberührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hechingen.