Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Print@Home-Tickets und Handytickets des Studi-Web-Shops

1. Allgemeines

(1) Im Studi-Web-Shop können die Semestertickets und das Deutschlandticket JugendBW für Studierende bestimmter Hochschulen online erworben werden. Durch die Nutzung des Studi-Web-Shops für den Erwerb von Semestertickets und des Deutschlandtickets JugendBW erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des naldo.

(3) naldo hat die Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) beauftragt, den Studi-Web-Shop für den Erwerb von Semestertickets und Deutschlandtickets JugendBW für Studierende bestimmter Hochschulen über das Portal studis.naldo.de zu betreiben. Der Verkauf dieser Fahrkarten erfolgt daher durch die RAB. Auch ist die RAB direkter Ansprechpartner für die Kunden bei allen Fragen rund um den Erwerb und der Bestellung von Semestertickets und des Deutschlandtickets JugendBW für Studierende.

(4) naldo behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

(5) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2. Registrierung

(1) Um den Studi-Web-Shop nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der RAB im Studi-Web-Shop für den Erwerb von Semestertickets und Deutschlandtickets JugendBW für Studierende registrieren:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung mit IBAN

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bankverbindung) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist die RAB berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

3. Bestellung

(1) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars auf der Internetadresse www.studis.naldo.de.

(2) Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen RAB zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bereitstellung des Print@Home-Tickets durch die RAB an den Kunden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts.

4. Handyticket

(1) Bei der Bestellung des Deutschlandtickets JugendBW bzw. des naldo-Semestertickets erhält der Kunde einen Abrufcode, mit dem das Ticket in der Wohin-Du-Willst-App angezeigt werden kann.

(2) Der Abrufcode für die Wohin-Du-Willst-App wird frühestens fünf Tage vor Geltungsbeginn bzw. bei einer Bestellung weniger als fünf Tage vor Geltungsbeginn spätestens nach 48 Stunden an den Kunden per E-Mail versendet.

(3) Das Deutschlandticket JugendBW bzw. das naldo-Semesterticket wird nach Aktivierung des Abrufcodes in der Wohin-Du-Willst-App automatisch fünf Tage vor Geltungsbeginn bzw. spätestens nach 48 Stunden angezeigt.

(4) Der Abrufcode kann bei einem Gerätewechsel wiederverwendet werden.

5. Print@Home-Tickets

(1) Frühestens fünf Tage vor Geltungsbeginn bzw. bei einer Bestellung weniger als fünf Tage vor Geltungsbeginn spätestens nach zwölf Stunden werden dem Kunden für das Deutschlandticket JugendBW eine naldo-Schülermonatskarte Preisstufe 5 (Netz) bzw. das Semesterticket als Print@Home-Ticket über den Kundenaccount bereitgestellt, welches ausgedruckt werden kann. Über den Kundenaccount können Print@Home-Tickets während deren Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen werden.

(2) Bei den Print@Home-Tickets wird der Gültigkeitszeitraum, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Name der Hochschule und Matrikelnummer zu Kontrollzwecken auf das Ticket gedruckt.

(4) Eine Entwertung des Print-Tickets ist nicht erforderlich.

6. Ticketerwerb und Nutzung

(1) Die Bestimmungen zum Ticketerwerb und Nutzung von Handytickets und Print@Home-Tickets stehen in den naldo-Tarifbestimmungen insbesondere in der Anlage 4 unter Kapitel 3 und 4 [pdf]

(2) Print@Home-Tickets werden im Dateiformat PDF bereitgestellt. Für den Download des Print@Home-Tickets ist ein PDF-Reader erforderlich, z.B. der kostenlose Adobe Reader.

(3) Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Fahrausweis und nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.

7. Rückgabe, Stornierung, Widerruf, Umtausch und Erstattung von Handytickets bzw. Print@Home-Tickets

Rückgabe, Stornierung, Widerruf, Umtausch und Erstattung von Handytickets und Print@Home-Tickets sind ausgeschlossen.

8. Zahlverfahren

(1) Der Kunde kann für Bestellungen im Studi-Web-Shop nur das Zahlverfahren über das SEPA-Lastschriftverfahren wählen, welches direkt durch die RAB erfolgt. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen.

7.1 Einzug

(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren für die Bestellung eines Semestertickets oder naldo-Jugendtickets BW für Studierende im Studi-Web-Shop erfolgt durch die RAB in der Regel am auf den Kauftag folgenden Monat zum 1. des Monats. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Der getätigte Ticketkauf ist ausschließlich elektronisch über den Webshop und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(2) Der Kunde hat die die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber der RAB vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

7.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei dem SEPA-Lastschriftverfahren sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Der Kunde ermächtigt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die RAB, Zahlungen von seinem angegebenen Konto eines Geldinstituts mit Sitz im SEPA-Raum mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von RAB auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im naldo-Web-Shop einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch die RAB über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die RAB ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Nach der 2. Mahnung geht die Forderung von der RAB an das Inkassounternehmen.

7.3 Sperrung naldo-Login

(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines naldo-Logins fest, ist er verpflichtet, dies umgehend der RAB mitzuteilen. Die RAB sperrt diesen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den Studi-Web-Shop mit dem Login des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(2) Stellt naldo oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des Zugangs zum Studi-Web-Shop eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

9. Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Die RAB übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des Studi-Web-Shops ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der RAB bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die RAB bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Vertrages im Ganzen unberührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm.