Gesetzliche Schulferien in Baden-Württemberg

Schuljahr 2023/2024
Sommerferien 2023: 27. Juli bis 9. September 2023
Herbstferien 2023: 30. Oktober bis 3. November 2023
Weihnachtsferien 2023/2024: 23. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024
Osterferien 2024: 23. März bis 5. April 2024
Pfingstferien 2024: 21. bis 31. Mai 2024

Schuljahr 2024/2025
Sommerferien 2024: 25. Juli bis 7. September 2024
Herbstferien 2024: 28. Oktober bis 30. Oktober 2024. Am 31. Oktober 2024 ist schulfrei.
Weihnachtsferien 2024/2025: 23. Dezember 2024 bis 4. Januar 2025
Osterferien 2025: 14. April bis 26. April 2025
Pfingstferien 2025: 10. Juni bis 20. Juni 2025

Schuljahr 2025/2026
Sommerferien 2025: 31. Juli bis 13. September 2025
Herbstferien 2025: 27. Oktober bis 30. Oktober 2025. Am 31. Oktober 2025 ist schulfrei.
Weihnachtsferien 2025/2026: 22. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Osterferien 2026: 30. März bis 11. April 2026
Pfingstferien 2025: 26. Mai bis 5. Juni 2026

Freizeitregelung Schülermonatskarte/Schülerkarten Familienabos/Eltern-Spar-Karte

  • In den gesetzlichen Ferientagen gilt die Freizeitregelung der Schülermonatskarte, der Schülerkarten der Familien-Abos Stadttarife Tübingen und Sigmaringen sowie der Eltern-Spar-Karte den ganzen Tag, das Tricky Ticket gilt ab 8.30 Uhr!
  • Den Schulen stehen noch zusätzlich bewegliche Ferientage und andere unterrichtsfreie Tage zur Verfügung, die sie individuell über das Schuljahr verteilen. So bestehen die Faschingsferien stets aus beweglichen Ferientagen und sind daher nicht einheitlich! An beweglichen Ferientagen gilt die Freizeitregelung der Schülermonatskarte, der Schülerkartender Familien-Abos Tübingen und Sigmaringen sowie der Eltern-Spar-Karte erst ab 13.15 Uhr, das Tricky Ticket gilt erst ab 14 Uhr!

Bewegliche Ferientage & Elektronische Fahrplanauskunft

  • Für bewegliche Ferientage können über naldo-App und die Elektronische Fahrplanauskunft EFA keine verbindlichen Fahrplanauskünfte für Busse gegeben werden. Da die Schulen individuell ihre beweglichen Ferientage nutzen, reagieren auch die Busunternehmen mit ihren Fahrplänen flexibel. Dies ist nicht datumsgenau in unseren Fahrplänen abgebildet. Ob die mit der Verkehrsbeschränkung "F" bzw. "S" gekennzeichneten Busse tatsächlich fahren, können Ihnen daher nur die Busunternehmen selbst verbindlich mitteilen. Kontakt zu den naldo-Verkehrsunternehmen.
  • Die Züge im naldo fahren nach dem o.g. gesetzlichen Ferienplan: Die Züge mit der Verkehrsbeschränkung "S" fahren an Schultagen und an beweglichen Ferientagen, die Züge mit der Verkehrsbeschränkung "F" fahren zu den genannten Ferienterminen. Ausnahmen sind explizit angegeben.