Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Print@Home-Tickets des naldo-Tagesticket-Shop und Handytickets der naldo-App

1. Allgemeines

(1) Im naldo-Tagesticket-Shop unter tagestickets.naldo.de können die Nutzer Tagestickets des Verkehrsverbundes Neckar-Alb-Donau (naldo) online erwerben bzw. bestellen und als Print@Home-Tickets nutzen. Ebenfalls können über die naldo-App ausgewählte Tarifprodukte („Handytickets“) des naldo erworben werden. Der Erwerb von Tagestickets sowie die Nutzung der naldo-App für den Erwerb von Handytickets erfolgt ausschließlich nach den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Print@Home-Tickets des naldo-Tagesticket-Shop und Handytickets der naldo-App“. Durch die Nutzung des naldo-Tagesticket-Shops für den Erwerb von Tagestickets (Print@Home-Tickets) und durch die Nutzung der naldo-App erklärt der Kunde sein Einverständnis mit allen nachfolgend getroffenen Regelungen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Tagestickets (Print@Home-Tickets) im naldo-Tagesticket-Shop sowie für den Erwerb von Handy-Tickets über die naldo-App. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des naldo.

(3) naldo hat die Reutlinger Stadtverkehr GmbH (RSV) beauftragt, den naldo-Tagesticket-Shop für den Erwerb von Tagestickets (Print@Home-Tickets) und die naldo-App für den Erwerb von Handytickets zu betreiben. Der Verkauf dieser Fahrkarten erfolgt daher durch die RSV. Auch ist die RSV direkter Ansprechpartner für die Kunden bei allen Fragen rund um den Erwerb von Tagestickets (Print@Home-Tickets) im naldo-Tagesticket-Shop und der naldo-App für den Erwerb von Handytickets.

(4) naldo behält sich das Recht vor, die Informationen und die in diesen Informationen beschriebenen Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu korrigieren und/oder zu verbessern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Dies gilt ebenfalls für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

(5) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Die RSV bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“ genannt). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

(7) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

2. Registrierung

(1) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der RSV im naldo-Tagesticket-Shop für den Erwerb von Tagesticket (Print@Home-Tickets) oder in der naldo-App für den Erwerb von Handytickets registrieren:

  • Anrede
  • Vorname und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Gewünschtes Bezahlverfahren
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

(3) Das SEPA- Lastschriftverfahren steht nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

3. Bestellung

(1) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars auf der Internetadresse tagestickets.naldo.de oder in der naldo-App.

(2) Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen RSV zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

4. Print@Home-Tickets und Handytickets

(1) Print@Home-Tickets sind im naldo-Tagesticket-Shop und Handytickets in der naldo-App erhältlich.

(2) Print@Home-Tickets können nach erfolgter Bestellung ausgedruckt und Handytickets können auf einem mobilen Endgerät angezeigt werden. Über den Kundenaccount können Print@Home-Tickets während deren Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen werden.

(3) Bei den Print@Home-Tickets/Handytickets wird der jeweilige Geltungsbereich und Gültigkeitszeitraum zu Kontrollzwecken auf das Ticket gedruckt bzw. auf dem Ticket angezeigt.

(4) Eine Entwertung des Print@Home-Tickets/Handytickets ist nicht erforderlich.

(5) Im naldo-Tagesticket-Shop und in der naldo-App stehen nur ausgewählte Produkte als Print@Home-Ticket/Handyticket zur Verfügung. Dieses Angebot kann sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.

(6) Der Nutzer muss gewährleisten, dass sich sein mobiles Endgerät zur vollständigen, fehlerfreien Anzeige des Handy-Tickets eignet.

(7) Die naldo-App kann für die Betriebssysteme iOS und Android kostenlos bezogen werden.

5. Ticketerwerb und Nutzung

(1) Die Bestimmungen zum Ticketerwerb und Nutzung von Handy- bzw. Print@Home-Tickets/Handytickets stehen in den naldo-Tarifbestimmungen insbesondere in der Anlage 4 unter Kapitel 3 und 4 [pdf].

(2) Print@Home-Tickets werden im Dateiformat PDF bereitgestellt. Für den Download des Print@Home-Tickets ist ein PDF-Reader erforderlich, z.B. der kostenlose Adobe Reader.

(3) Die Tickets gelten, soweit sie nicht mit einem bestimmten Gültigkeitszeitraum versehen sind, zum sofortigen Fahrtantritt.

(4) Print@Home-Tickets können bis zum Ablauf der Gültigkeit beliebig oft heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden.

(5) Die Bestellbestätigungs-E-Mail gilt nicht als Fahrausweis und nicht als Rechnung und berechtigt demnach nicht zum Vorsteuerabzug.

6. Vertragsabschluss

(1) Mit dem Erhalt der Bestellbestätigungs-E-Mail über den Kauf des Tickets, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und der RSV. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die RSV, LogPay oder einem damit beauftragten Unternehmen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des durch den Vertragsabschluss zustande gekommenen Ticketentgelts.

7. Rückgabe, Stornierung, Widerruf, Umtausch und Erstattung von Print@Home-Tickets/Handytickets

Rückgabe, Stornierung, Widerruf, Umtausch und Erstattung von Print@Home-Tickets/Handytickets sind ausgeschlossen.

8. Zahlverfahren

(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

(2) Der Kunde kann für Bestellungen von Tagestickets im naldo-Tagesticket-Shop und in der naldo-App zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  1. Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  2. Abrechnung über Kreditkarte (Visa, American Express, MasterCard).

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

8.1 Einzug

(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren für Bestellungen von Tagestickets im naldo-Tagesticket-Shop und für Bestellungen in der naldo-App erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend „Umsatzübersicht“ genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(2) Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber dem Verkehrsunternehmen vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Kunde wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto eines Geldinstituts mit Sitz im SEPA-Raum mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@remove-this.logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(5) LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

8.3 Zahlung per Kreditkarte

(1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, American Express und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Zahlungsdaten des Kunden erfasst

  1. Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  2. Kreditkartentyp (Visa, American Express oder MasterCard)
  3. Nummer der Kreditkarte
  4. Ablaufdatum der Kreditkarte
  5. CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

(3) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

(4) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

(5) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.

(6) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(7) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.

8.4 Sperrung naldo-Login

(1) Sollte die Zahlung des Kunden fehlschlagen, wird der naldo-Login und somit der Zugang zum naldo-Tagesticket-Shop und zum mobilen Ticketshop der naldo-App gesperrt.

(2) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines naldo-Logins fest, ist er verpflichtet, dies umgehend der RSV mitzuteilen. RSV sperrt diesen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den naldo-Online-Ticket-Shop oder den mobilen Ticketshop der naldo-App mit dem Login des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(3) Stellt naldo oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

(4) Weitere Gründe zur Sperrung des Zugangs zum naldo-Tagesticket-Shop oder zum mobilen Ticketshop der naldo-App eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

9. Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. RSV, übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen des naldo-Tagesticket-Shops oder der naldo-App ausgelöst werden könnten, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von RSV  bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. RSV bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

10. Datenschutz Logpay

(1) Mit der Registrierung sowie mit jeder einzelnen Nutzung willigt der Kunde ein, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung sowie jede Änderung der vorgenannten Daten) zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder Abrechnung an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlverfahren im Rahmen des Bezahlvorgangs vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten und ggf. Mobilfunknummer) und alle Änderungen werden zum Zwecke der Abwicklung der Zahlungen und zum Forderungsmanagement von dem Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, verarbeitet und genutzt.

(3) Im Rahmen des Registrierungsprozesses für das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift und/oder bei Änderungen der Kundendaten im Zusammenhang mit dem Wechsel auf das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift kann das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Mit der Registrierung im Shop bestätigt der Kunde, dass er die Überprüfung der angegebenen Daten und der Bonität zur Kenntnis genommen hat.

(4) Zur Prüfung der angegebenen Kreditkartendaten und zur Abwicklung von Zahlungen im Kreditkartenverfahren wird das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH die Kreditkarten- und Zahlungsdaten an den Kreditkarten-Acquirer Elavon Financial Services Limited, Loughlingstown, Dublin, Irland, handelnd durch Niederlassung Deutschland, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt am Main weitergeben.

(5) Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, werden seine personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen / Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an das Inkassounternehmen diagonal inkasso GmbH, Bremer Straße 11, 21244 Buchholz i.d.N., weitergegeben. Die Weitergabe an ein Inkassounternehmen ist insbesondere zulässig, wenn eine der unter § 28 Absatz 1 BDSG genannten Voraussetzungen vorliegt. Bei der Verwendung der personenbezogenen Daten werden die berechtigten Belange des Kunden angemessen berücksichtigt.

(6) Die Vorschriften der §§ 28, 28a und 28b BDSG gelten ergänzend.

(7) Der Kunde hat das Recht seine Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Jedoch ist nach Ausübung des Widerrufsrechts die Nutzung des Shops und vor allem die Bestellung von Tickets nicht mehr möglich.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Vertrages im Ganzen unberührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Reutlingen.