Grundsätze des naldo-Tarifs
- Das naldo-Gebiet ist in 58 Waben [pdf] unterteilt
- Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Waben, die durchfahren werden.
- Innerhalb der gelösten Waben können alle Bussen und Bahnen einschließlich der Stadtverkehre genutzt werden. (Der naldo-Tarif gilt nicht in Intercity-Zügen (IC) der Neckar-Alb-Bahn (KBS 760)).
- In 27 Städten und Gemeinden gibt es einen attraktiven Stadttarif sowie in der Wabe Reutlingen (220) die RSV-Wiedereinstiegsregelung.
- Start- und Zielwabe werden immer mitgezählt - die Stadttarife hingegen nicht
- Ab fünf Waben gilt das naldo-Ticket automatisch verbundweit
- Orte, die genau auf einer Wabengrenze liegen, werden nicht mitgezählt
- Mehrfache Fahrten durch eine Wabe werden nur einmal berechnet
Hier geht es zum interaktiven Tarifrechner, der die Stadttarife/Waben automatisch zählt!
Weiße, grüne, gestreifte und orange Waben
- Weiß: naldo-Kerngebiet
- Es gilt der naldo-Tarif
- Grün: Übergangsbereich zu Nachbarverbünden
- Der naldo-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien/Linienabschnitten
- Für Fahrten innerhalb dieser Waben gilt der Tarif des Nachbarverbundes
- Für Fahrten von weißen zu grünen Waben oder umgekehrt gilt der naldo-Tarif
- Für Fahrten, die in grünen Waben starten, durch weiße Waben führen und in grünen Waben enden, gilt der naldo-Tarif. Ausnahme: Fahrten zwischen den Waben 804/805 und den Waben 901/902/903/910/911. Hier gilt der DING-Tarif.
- Gestreift:
- In diesen Waben gilt der naldo-Tarif
- Für Fahrten in benachbarte grüne oder orange Waben gilt der Tarif des Nachbarverbundes
- Auf Fahrten in weiße Waben gilt der naldo-Tarif
- Orange (gültig bis 31.12.2023)
- Für Fahrten innerhalb dieser Waben gilt der Tarif des VVS
- Der naldo-Tarif gilt nur auf den Linien X82/826/828 mit Zuschlag
- Nicht anerkannt/ausgegeben werden naldo-Zeitkarten, insbesondere (Anschluss-) Semesterticket, Tricky Ticket, Senioren-Abo, Monatskarten, Jahres-Abos
- Die naldo-Freizeitregelung gilt nicht
- Bei ausschließlicher Benutzung der Linien X82/826/828 gilt für verbundüberschreitende Fahrten der FMO-Tarif [pdf]