Mobilitätsgarantien

Es gilt die naldo-Mobilitätsgarantie neben den Rechten für Kunden im Schienenbereich. Ansprüche aus demselben Sachverhalt können nur einmal geltend gemacht werden.

naldo-Mobilitätsgarantie

  • naldo übernimmt die Taxikosten, wenn das Fahrziel im naldo-Netz wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreicht wird und keine andere Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht. Bei Deutschlandtickets, persönlichen Abos und Monatskarte bis zu 35 Euro, beim übertragbaren Jahres-Abo bis zu 50 Euro.
  • Einen Antrag können Fahrgäste mit folgenden Zeitfahrausweisen stellen: Deutschlandtickets (bei Fahrten im naldo-Netz), Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten, Jahres-Abos, 9-Uhr-Jahres-Abos, Eltern-Spar-Karten, Abo-Familienkarten (nur Erwachsene) und Job-Tickets sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung.
  • Keine Erstattung gibt es bei Fahrgästen mit Deutschlandticket JugendBW, Schülermonatskarten, Schülerwochenkarten, Semestertickets, Tricky Tickets, Anschluss-Semestertickets, naldoneuland-Tickets, Gästekarten sowie bei Fahrscheinen des Gelegenheitsverkehrs (z.B. Tagestickets oder Einzelfahrscheinen).
  • Eine Erstattung der Taxikosten erfolgt nur dann, wenn das Verschulden bei einem der im naldo kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt. Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, widrigen Witterungsbedingungen, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht kein Ersatzanspruch.

So funktioniert es

  1. Den ausgefüllten Erstattungsantrag [pdf] zusammen mit der Taxiquittung sowie einer Kopie des Zeitfahrscheins oder des Schwerbehindertenausweises inkl. Freifahrtberechtigung bzw. der Angabe der Abonummer innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall per E-Mail oder postalisch an die naldo-Geschäftsstelle (Verkehrsverbund naldo, Schlossplatz 1, 72379 Hechingen, verkehrsverbund@remove-this.naldo.de) senden.
  2. Nach der Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind ausgeschlossen.
  3. Sollten mehrere Personen gemeinsam ein Taxi nutzen, muss dies auf der Taxiquittung entsprechend vermerkt sein. naldo benötigt dann von jedem anspruchsberechtigten Fahrgast einen Erstattungsantrag mit den erforderlichen Nachweisen.

Fahrgastrechte im Schienenverkehr

Für Reisende im Eisenbahnverkehr (Fern- und Nahverkehr) gilt bundesweit das Fahrgastrechtegesetz, durch das der betroffene Kunde bei einer Verspätung oder einem Zugausfall ein Anrecht auf Entschädigung hat. 

Für naldo-Kunden gelten somit folgende Regelungen (nur auszugsweise dargestellt - detaillierte Informationen unter www.fahrgastrechte.info und www.bahn.de/fahrgastrechte:

  • Anspruch auf Entschädigung haben somit auch Kunden, die mit einem naldo-Fahrschein eine Zugstrecke innerhalb des naldo nutzen und es zu einer Verspätung wie folgt kommt: Kommt der Zug mit 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel an, können bei einer einfachen Fahrt (nur Hin- oder Rückfahrt) 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Allerdings werden Entschädigungsbeträge unter vier Euro nicht ausgezahlt, allerdings können mehrere Verspätungsfälle gesammelt werden.
  • Das Eisenbahnunternehmen muss keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung durch folgende Gründe entstanden ist: Höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen); Verschulden des Fahrgastes, Verhalten Dritter (wenn beispielsweise Personen die Gleisanlage betreten oder Sabotage-Akte). Das Eisenbahnunternehmen kann sich allerdings nur darauf berufen, wenn das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war.
  • Anträge auf Entschädigung für alle Schienenunternehmen können über die Deutschen Bahn gestellt werden, sie wickelt dies - auch für naldo-Fahrscheine (!!!) - komplett ab. Das Online-Formular finden Sie hier zum Download [pdf]
  • Bei inhaltlichen Fragen stehen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn vor Ort und der Regionale Kundendialog der Deutschen Bahn (Tel. 0711/469282523, kundendialog.baden-wuerttemberg@remove-this.deutschebahn.com) gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen