Alle unmittelbaren Landesbediensteten, d.h. alle Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg, welche ihre Gehaltsabrechnung oder Besoldungsmitteilung vom LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg) erhalten, haben die Möglichkeit, das JobTicket BW zu beziehen.
naldo gewährt einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf das Jahres-Abo mit monatlicher Zahlweise; hinzu kommt der Zuschuss vom Land Baden-Württemberg in Höhe von 25 Euro monatlich.
Wahlmöglichkeit zwischen persönlicher und übertragbarer Variante
Persönlich:
keine Mitnahmeregelung, nicht übertragbar.
Wird bei Verlust ersetzt (sechs Euro Bearbeitungsgebühr).
Erhöhtes Beförderungsentgelt wird, wenn Karte vergessen wird, auf sieben Euro reduziert.
Übertragbar:
Übertragbar, also von mehreren Personen flexibel nutzbar.
Enthält eine Mitnahmeregelung: montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig, jeweils bis 5 Uhr des Folgetages können bis zu vier Personen mitgenommen werden. Anstelle einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.
Für Familien mit vier und mehr Kindern gibt es eine noch bessere Möglichkeit: Alle in einem Landesfamilienpass eingetragenen Personen können mit dem übertragbaren Job-Ticket Zuschuss zu den oben genannten Uhrzeiten mitfahren.
Start zu jedem Monatsersten möglich, Mindestbezug: ein Jahr
monatliche Zahlweise
Vorteile bei teilAuto
Mobilitätsgarantie greift: Taxikosten werden bis 35 bzw. 50 Euro erstattet
Bei Fahrten über den gewohnten Stadttarif/die gewohnten Waben hinaus kann ein Anschlussfahrschein gelöst werden.