JugendticketBW

Für Schüler

  • Persönlich
  • Für Schüler mit Wohn- und Schulort im naldo
  • Start ist grundsätzlich der Schuljahresbeginn, unterjähriger Einstieg ist zu jedem Monatsbeginn möglich, Mindestbezug: ein Jahr
  • Gilt rund um die Uhr, sieben Tage die Woche im Öffentlichen Personennahverkehr (2. Klasse) in ganz Baden-Württemberg (nicht im Fernverkehr: ICE, IC, EC, Fernbus. Ausnahme: Gäubahn (KBS 740 - Stuttgart-Singen))
  • Elf Monate wird der Fahrkartenpreis/Eigenanteil abgebucht; die Augustfahrkarte ist kostenlos. (Der Preis kann sich durch die Erstattungsregelungen der Landkreise für die Schülerbeförderung verringern, z.B. für 3. Kinder. Auch die Bonusregelungen des Landkreises Tübingen und des Zollernalbkreises greifen.)
  • Nur mit Unterschrift gültig
  • Nicht übertragbar, keine Mitnahmeregelung
  • Unter-15-jährige haben auf Verlangen ihr Alter nachzuweisen. Ab 15 Jahren muss ein Nachweis über die Berechtigung mitgeführt werden (z.B. Schülerausweis).
  • Wird bei Verlust ersetzt (sechs Euro Bearbeitungsgebühr)
  • Erhöhtes Beförderungsentgelt wird, wenn Karte vergessen wird, auf sieben Euro reduziert.
  • Kann bis einschließlich zu dem Schuljahr bezogen werden, in dem man 27 Jahre alt wird.
  • Nach Ende der Schulzeit endet das JugendticketBW automatisch, doch kann es über das naldo-Abocenter bis zum Ende des Monats bezogen werden, in dem man 21 Jahre alt wird.
  • Das JugendticketBW wird durch das Land Baden-Württemberg (70 %) und die vier naldo-Landkreise (30 %) finanziert.
Schüler
Zahlweise11 Monate, August frei
Waben / PreisstufePreis
Nahverkehr BWFahrkartenpreis/Eigenanteil
(max. 33,19)
Preise in Euro. Gültig ab 01.05.2023 (Preis pro Monat)

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