JugendticketBW

Für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende in Tübingen

  • Persönlich
  • Für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Wohnort, Schulort, Ausbildungsstelle/Berufsschule bzw. Freiwilligendienststelle im Stadtgebiet Tübingen (Kernstadt und Teilorte [pdf])
  • Start zu jedem Monatsersten möglich, Mindestbezug: ein Jahr
  • Gilt rund um die Uhr, sieben Tage die Woche im Öffentlichen Personennahverkehr (2. Klasse) in ganz Baden-Württemberg (nicht im Fernverkehr: ICE, IC, EC, Fernbus. Ausnahme: Gäubahn (KBS 740 - Stuttgart-Singen))
  • Monatliche Zahlweise
  • Nur mit Unterschrift gültig
  • Nicht übertragbar, keine Mitnahmeregelung
  • Schüler: Unter-15-jährige haben auf Verlangen ihr Alter nachzuweisen. Ab 15 Jahren muss ein Nachweis über die Berechtigung mitgeführt werden (z.B. Schülerausweis).
    Alle anderen: Amtlicher Lichtbildausweis muss mitgeführt werden.
  • Wird bei Verlust ersetzt (sechs Euro Bearbeitungsgebühr)
  • Erhöhtes Beförderungsentgelt wird, wenn Karte vergessen wird, auf sieben Euro reduziert.
  • In der Ausbildungszeit/im Freiwilligendienst kann es bis zu dem Ausbildungsjahr/Freiwilligendienstjahr, in dem man 27 Jahre alt wird, weitergeführt werden.
  • Das JugendticketBW wird durch das Land Baden-Württemberg und die vier naldo-Landkreise sowie einem Zuschuss der Stadt Tübingen finanziert.
Waben / PreisstufePreis
Nahverkehr BW22,00
Preise in Euro. Gültig ab 01.05.2023 (Preis pro Monat)

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