Job-Ticket Zuschuss (naldo)

Bitte prüfen Sie, ob nicht das "Deutschlandticket als Job-Ticket" das attraktivere Angebot für Ihre Arbeitnehmer und Sie ist und wenden Sie sich dazu direkt an den Verbund.

  • Rabattiertes Jahres-Abo für Arbeitnehmer; die Preisstufe des Jahres-Abos kann frei gewählt werden
  • Gültigkeit ist auf das naldo-Netz begrenzt
  • Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und naldo
  • naldogewählt einen Rabatt in Höhe von10 %, wenn die Firma/Behörde den Beschäftigten einen zusätzlichen Zuschuss gewährt.
  • Alle unmittelbaren Landesbediensteten, d.h. alle Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg, welche ihre Gehaltsabrechnung oder Besoldungsmitteilung vom LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg) erhalten, haben die Möglichkeit, das Job-Ticket Zuschuss (naldo) als "JobTicket BW" zu beziehen
  • Wahlmöglichkeit zwischen persönlicher und übertragbarer Variante
  • Persönlich: keine Mitnahmeregelung, nicht übertragbar
  • Übertragbar: also von mehreren Personen flexibel nutzbar
    • Enthält eine Mitnahmeregelung: montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig, jeweils bis 5 Uhr des Folgetages können bis zu vier Personen mitgenommen werden. Anstelle einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.
    • Für Familien mit vier und mehr Kindern gibt es eine noch bessere Möglichkeit: Alle in einem Landesfamilienpass eingetragenen Personen können mit dem übertragbaren Job-Ticket Zuschuss zu den oben genannten Uhrzeiten mitfahren.
  • Start zu jedem Monatsersten möglich, Mindestbezug: ein Jahr
  • Ausgabe im Abonnement als Handyticket oder Chipkarte (persönlich) bzw. Chipkarte (übertragbar)
  • Bei persönlichem Jahres-Abo muss amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden
  • Monatliche Zahlweise
  • Mobilitätsgarantie greift: Taxikosten werden bis 35 bzw. 50 Euro erstattet
  • Vorteile bei teilAuto
  • Bei Fahrten über den gewohnten Stadttarif/die gewohnten Waben hinaus kann ein Anschlussfahrschein gelöst werden.
  • Bestellfrist Handyticket: bis einschl. 27. eines Monats (auch für den laufenden Monat), Bestellfrist Chipkarte: bis einschl. 10. des Vormonats. Zusätzlich steht in der Aboverwaltung im Kundenportal monatlich ein (persönliches) Print@Home-Ticket bereit.
  • Abo-Kundenportal
    Handyticket (nur persönliches Job-Ticket)>> Ausgabe in WDW-App oder Chipkarte
  • Landesbedienstete
    Schritt 1: Antragsformular JobTicketBW [pdf] - bitte Jahres-Abo als Tarifprodukt eingeben - sowie Bestellschein Landesbedienstete [pdf] ausfüllen und per E-Mail an das ausgewählte Abocenter schicken
    Schritt 2: Abocenter schickt per E-Mail Arbeitgebernummer zu
    Schritt 3: Neubestellung im Abo-Kundenportal tätigen
  • Bestellfristen:
    Bestellfrist Handyticket (nur für persönliches Job-Ticket): bis einschl. 27. eines Monats (auch für den laufenden Monat), Bestellfrist Chipkarte: bis einschl. 10. des Vormonats. Zusätzlich steht in der Aboverwaltung im Kundenportal monatlich ein Print@Home-Ticket bereit.
  • Im Bestellvorgang ist die "Arbeitgebernummer" und ggfs. die Personalnummer einzugeben. Die Arbeitgebernummer wird vom Arbeitgeber mitgeteilt. Eine Bestellung per Bestellschein ist nicht möglich.
  • Zuständige Abocenter: Reutlingen, Tübingen, jedes Unternehmen/jede Behörde wird einem Abocenter zugeordnet