Job-Ticket Zuschuss (naldo)
Bitte prüfen Sie, ob nicht das "Deutschlandticket als Job-Ticket" das attraktivere Angebot für Ihre Arbeitnehmer und Sie ist und wenden Sie sich dazu direkt an den Verbund.
- Rabattiertes Jahres-Abo für Arbeitnehmer; die Preisstufe des Jahres-Abos kann frei gewählt werden
- Gültigkeit ist auf das naldo-Netz begrenzt
- Voraussetzung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und naldo
- naldogewählt einen Rabatt in Höhe von10 %, wenn die Firma/Behörde den Beschäftigten einen zusätzlichen Zuschuss gewährt.
- Alle unmittelbaren Landesbediensteten, d.h. alle Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg, welche ihre Gehaltsabrechnung oder Besoldungsmitteilung vom LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg) erhalten, haben die Möglichkeit, das Job-Ticket Zuschuss (naldo) als "JobTicket BW" zu beziehen
- Wahlmöglichkeit zwischen persönlicher und übertragbarer Variante
- Persönlich: keine Mitnahmeregelung, nicht übertragbar
- Übertragbar: also von mehreren Personen flexibel nutzbar
- Enthält eine Mitnahmeregelung: montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig, jeweils bis 5 Uhr des Folgetages können bis zu vier Personen mitgenommen werden. Anstelle einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.
- Für Familien mit vier und mehr Kindern gibt es eine noch bessere Möglichkeit: Alle in einem Landesfamilienpass eingetragenen Personen können mit dem übertragbaren Job-Ticket Zuschuss zu den oben genannten Uhrzeiten mitfahren.
- Start zu jedem Monatsersten möglich, Mindestbezug: ein Jahr
- Ausgabe im Abonnement als Handyticket oder Chipkarte (persönlich) bzw. Chipkarte (übertragbar)
- Bei persönlichem Jahres-Abo muss amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden
- Monatliche Zahlweise
- Mobilitätsgarantie greift: Taxikosten werden bis 35 bzw. 50 Euro erstattet
- Vorteile bei teilAuto
- Bei Fahrten über den gewohnten Stadttarif/die gewohnten Waben hinaus kann ein Anschlussfahrschein gelöst werden.
- Bestellfrist Handyticket: bis einschl. 27. eines Monats (auch für den laufenden Monat), Bestellfrist Chipkarte: bis einschl. 10. des Vormonats. Zusätzlich steht in der Aboverwaltung im Kundenportal monatlich ein (persönliches) Print@Home-Ticket bereit.
- Abo-Kundenportal
Handyticket (nur persönliches Job-Ticket)>> Ausgabe in WDW-App oder Chipkarte - Landesbedienstete
Schritt 1: Antragsformular JobTicketBW [pdf] - bitte Jahres-Abo als Tarifprodukt eingeben - sowie Bestellschein Landesbedienstete [pdf] ausfüllen und per E-Mail an das ausgewählte Abocenter schicken
Schritt 2: Abocenter schickt per E-Mail Arbeitgebernummer zu
Schritt 3: Neubestellung im Abo-Kundenportal tätigen - Bestellfristen:
Bestellfrist Handyticket (nur für persönliches Job-Ticket): bis einschl. 27. eines Monats (auch für den laufenden Monat), Bestellfrist Chipkarte: bis einschl. 10. des Vormonats. Zusätzlich steht in der Aboverwaltung im Kundenportal monatlich ein Print@Home-Ticket bereit. - Im Bestellvorgang ist die "Arbeitgebernummer" und ggfs. die Personalnummer einzugeben. Die Arbeitgebernummer wird vom Arbeitgeber mitgeteilt. Eine Bestellung per Bestellschein ist nicht möglich.
- Zuständige Abocenter: Reutlingen, Tübingen, jedes Unternehmen/jede Behörde wird einem Abocenter zugeordnet